Angebote
*Zitat
„Wer uns seine Nähe spüren lässt,
schenkt uns seine Anerkennung.“
Ernst Ferstl
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung sollen Kindern, Jugendlichen und Familien in ihrem Lebensumfeld die Möglichkeit bieten, bedarfsgerecht und flexibel Unterstützung zu erhalten.
Sie werden eingeleitet, wenn Erziehungsschwierigkeiten auftreten und/oder das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist.
Des Weiteren werden sie auch in Gefährdungssituationen eingesetzt, in denen sorgerechtliche Maßnahmen des Familiengerichts drohen. Die Hilfen werden Familien angeboten, deren Lebenssituationen in der Regel durch komplexe Problemstrukturen gekennzeichnet sind.
KJHR – Unsere Angebote
Die Kinder- und Jugendhilfe Rheinland fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. Sie hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Pädagogen der KJHR beraten und unterstützen Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.
Stationäre Hilfen zur Erziehung nach §34, 41 SGB VIII
Die stationären Hilfen zur Erziehung richten sich an Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie an junge Volljährige, die in unseren Wohnungen betreut werden. Wir bieten sowohl Appartementplätze als auch Wohngruppen für zwei bis drei Jugendliche an.
Es ist unser Ziel, die Jugendlichen in ihrer Identitätsentwicklung zu unterstützen, realistische Perspektiven mit ihnen zu erarbeiten und sie zur Verselbstständigung zu befähigen.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Rahmen der stationären Hilfen ist die Zusammenarbeit mit geflüchteten Jugendlichen / jungen Volljährigen. In diesem Rahmen bieten wir auch Clearingverfahren an.
Freie Plätze:
Jungenwohngruppen/ Appartements: 2
Mädchenwohngruppen/ Appartements: 0